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Datenschützer mit BND- Agentin verheiratet
Montag, 17 Dezember 2007

Rubrik: Allgemeines

(ter) Mit diesem letzten Artikel des Jahres 2007 verabschiede ich mich von den Lesern dieser Webseite – aber auch von der Pullacher Bundesbehörde der Inkompetenz und Unwissenheit. FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES JAHR 2008 - wünscht die R-Archiv.de.


Wie glaubwürdig ist in Bayern der Datenschutz?

Die Ehe ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und deshalb in der Regel keine Pressemeldung, da sie Bestandteil der Privatsphäre ist. Ein öffentliches Interesse ist gegeben, wenn es um die Glaubwürdigkeit des Datenschutzes geht.
 
Dr. Karl Michael Betzl – Landesdatenschutzbeauftragter des Freistaates Bayern – ist nach Informationen der R-Archiv.de mit einer BND- Agentin verheiratet, welche Teile der BND-Journalistenaffäre zu verantworten hat.

Dass diese Ehe eine Meldung wert ist beweist ein Vergleich der teilweise, mutmaßlich  grob rechtswidrigen Arbeit dieser BND- Agentin mit der Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten des Freistaates Bayern – besser – mit den notwendigen Arbeiten, die er nicht macht.
 
Auszüge aus der Arbeit der BND- Agentin

• Die BND-Agentin ist nach Informationen der R-Archiv.de mitverantwortlich für den V-Mann Einsatz gegen den Journalisten der Berliner Zeitung – Andreas Förster – und für den V- Mann – Einsatz und die Observation gegen den Buchautor Wilhelm Dietl.

• Insbesondere die Maßnahmen gegen den Buchautor Wilhelm Dietl hatte einzig und allein den Sinn herauszufinden – was der ehemalige BND- Agent Norbert Juretzko in seinem Buch – BEDINGT DIENSTBEREIT – beabsichtigte zu veröffentlichen.

• Zu diesem Zweck wurde ein V-Mann in das Haus des Mitautors Wilhelm Dietl geschickt – das Gebäude von einem Busch aus beobachtet und versucht durch Anheben eines elektrischen Fenstergitters in das Haus einzudringen. Dabei verklemmte sich das Gitter – es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro.(Der BND bestreitet diese Darstellung.)

• Sodann wurde versucht mit 5.000 EURO das Buchmanuskript zu kaufen und als dies misslang kam es im herausgebenden Verlag zu einem Einbruch.

• Nach Behauptungen eines BND-NDV soll – auf der Berliner Friedrichsstrasse – ein Überfall auf Wilhelm Dietl vom BND vorbereiten worden sein – um diesem das Buchmanuskript auf offener Strasse zu entreißen. Der BND bestreitet diese Darstellung.

  Zu all diesen Maßnahmen bestand keinerlei Notwendigkeit – da der BND nach Auffassung der Generalbundesanwaltschaft (GBA) präventiv berechtigt ist – ohne den Inhalt des Buches zu kennen – Strafanzeige wegen des Verdachts des Landesverrats gegen die beiden Buchautoren zu erstatten.

  Ein Bundesanwalt liest dann im Verlag das Buchmanuskript – beschlagnahmt und leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats ein – oder aber er gibt das Buchmanuskript – vorbehaltlich einer anderweitigen Prüfung wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat frei – wobei die Justiz diese Prüfung dann erst nach dem Erscheinen des Buches vornehmen kann.

 Zudem haben auch Behörden das Recht zivilrechtliche Schritte gegen eine Veröffentlichung einzuleiten.

• In einem Gerichtsverfahren gegen Norbert Juretzko wegen Geheimnisverrates warf ein Anwalt der Agentin vor – ebenso eifrig – wie kenntnisfrei zu sein.

• Der Ulmer Rechtsanwalt Manfred R. Gnjidic glaubte auf Grund von Fotos in dieser BND- Agentin die Frau wieder zu erkennen, die ohne Namensnennung in seiner Kanzlei erschien und ihm ein Gespräch über die Gefährlichkeit des islamischen Terrorismus aufzwingen wollte -- mit dem Ziel eine Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten plausibel zu machen.

  (Der Präsident des BND bestritt vor dem BND- Untersuchungsausschuss, dass einer seiner Mitarbeiter in Ulm gewesen sei. Rechtsanwalt Manfred R. Gnjidic ist der Anwalt von Khaled el Masri, welcher von der CIA verschleppt, gefoltert und mehrere Monate rechtswidrig inhaftiert wurde.)

Datenschutzaufgaben in Bayern

Bei der beschriebenen, berufliche Tätigkeit der Ehefrau des bayerischen Datenschützers erscheint mir die Frage nach seiner Glaubwürdigkeit durchaus gerechtfertigt zu sein.

Dies umso mehr, als das in Vorbereitung befindliche Polizeigesetz des Landes sogar einen Lauschangriff zulassen will
 
–  ohne jeglichen Tatverdacht
–  als präventive Gefahrenabwehr.

Betroffen ist nicht nur jeder Bürger, sondern auch jeder Priester, jeder Arzt, jeder Journalist und jeder Rechtsanwalt.
 
Gleichzeitig sollen in Bayern künftig vor jedem Ort die Kraftfahrzeugkennzeichen aller Autos – automatisch – erfasst werden.

Die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird damit faktisch aufgehoben, ebenso jegliches Berufsgeheimnis und jegliche Privatsphäre.

Der Datenschutzbeauftragter des Landes sonnt sich in wohlgeformten Formulierungen des Protestes – einen wirklichen Einfluss kann oder will er nicht ausüben bzw. ist ein solcher für mich bisher nicht sichtbar geworden.
 
Datenschutz ist sicherlich kein Täterschutz – der Kernbereich des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung kann aber nicht zur Disposition der Belange der Sicherheitsbehörden gestellt werden. Es muss Räume geben, in denen der Staat nichts verloren hat.

Insbesondere in Zeiten der drohenden, präventiven – willkürlichen – Überwachung.

Bayern blieb bisher jede Antwort schuldig, was die Kriterien der präventive Überwachung einer Person sein sollen – wie lange eine derartige Maßnahme – ohne einen juristischen Anfangsverdacht – aufrecht erhalten werden darf und insbesondere wo die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers bleibt, wenn sein Arzt, sein Priester und sein Rechtsanwalt als Kontaktpersonen präventiv abgehört werden dürfen oder ihre Zeugnisverweigerungsrechte verlieren. Insbesondere beim Beichtgeheimnis ist diese geplante Gesetzesänderung  für mich ein Horror.

Bayerns Datenschutzbeauftragter unterlässt zu all diesen offenen Fragen jegliche öffentlich Aufklärung – unterlässt jegliche Initiierung einer öffentlichen Diskussion – als könnte ein derartig schwerer Eingriff in die bürgerliche Privatsphäre auf der Fach- und Sachverständigenebene – hinter verschlossenen Türen geklärt werden.

Was die tatsächlichen Ursachen des Unterlassens des Datenschutzbeauftragten sind – kann und will ich nicht erforschen. Aber es ist das Recht der Berichterstattung – auf mögliche Ursachen hinzuweisen.

Anmerkung:

Zum angeblich, geplanten Überfall auf Wilhelm Dietl - Vorgang mit dem Fenstergitter:

Es war ein ehemaliger NDV des BND - der diese Behauptung auf einer Pressekonferenz in die Welt setzte.

Der BND hat dies dementiert - bisher dem NDV nicht gerichtlich auf Unterlassung der Behauptung verklagt bzw. ein entsprechendes Urteil erstritten - nach meinen Informationen. Unabhängig davon hat über diese Behauptungen damals der STERN berichtet - der BND ist nicht gegen die damalige Berichterstattung vorgegangen - nach meinen Informationen.

Weitere Anmerkungen:

Sowohl der genannte Datenschützer - als auch die BND- Agentin - wurden um eine Stellungsnahme gebeten - eine solche erfolgte bisher nicht.

Sachzusammenhang:

«BND» Einstweilige Verfügung & Einbruch?
http://www.r-archiv.de/article1521.html

»BND« Blamage in Folge
http://www.r-archiv.de/article2465.html

»BND« auf zu neuen Taten
http://www.r-archiv.de/article2492.html

»BND« der Anwalt und das Mädchen
http://www.r-archiv.de/article2666.html

»BND« Glückwunsch
http://www.r-archiv.de/article2871.html 


Klarstellungen:

1.)

Die betroffene BND-Mitarbeiterin ist keine operativ tätige Agentin und durch die Enttarnung daher nicht gefährdet. Abteilungsleiter sind beim BND unter Klarnamen bekannt. Die Agentin ist stellv. Abteilungsleiterin.

2.)
Vorstehender Artikel steht in keinem Zusammenhang mit den Beiträgen

»Vorladung« Verletzung des Dienstgeheimnisses
http://www.r-archiv.de/article3001.html

oder gar

»Günther Oettinger« al dente
http://www.r-archiv.de/article3004.html

Welcher Sinn und Zweck die Vorladung hat weiß ich noch nicht - da ich den Termin verlegen ließ werde ich die Gründe für die Vorladung wohl auch erst im Januar 2008 erfahren.

Der Artikel über den Ministerpräsidenten Oettinger sollte nur die Hintergründe der Berichterstattung im STERN und in den Tageszeitungen klar machen. Der Wirt des Lokals Moderno" im mallorquinischen Port Andratx wird wegen einer relativ geringfügigen Sache polizeilich gesucht - positive Kenntnis eines Ministerpräsidenten - in dieser Sache - zu unterstellen ist mehr als abenteuerlich.
 
Aber - es geht um mehr - wie der Artikel offen legt.

Leserreaktionen:

S. H. schreibt:
 
„…….GLÜCKWUNSCH!!!! …….. offenbar ist auch der Ernstfall eingetreten, der diesen Schuß nötig machte……“

Antwort ter:

Vielleicht?

von ter

 
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