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Rubrik: Allgemeines
(ter)
Mit diesem letzten Artikel des Jahres 2007 verabschiede ich mich von
den Lesern dieser Webseite – aber auch von der Pullacher Bundesbehörde
der Inkompetenz und Unwissenheit. FROHE WEIHNACHTEN UND EIN
ERFOLGREICHES JAHR 2008 - wünscht die R-Archiv.de.
Wie glaubwürdig ist in Bayern der Datenschutz?
Die
Ehe ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und deshalb in der Regel
keine Pressemeldung, da sie Bestandteil der Privatsphäre ist. Ein
öffentliches Interesse ist gegeben, wenn es um die Glaubwürdigkeit des
Datenschutzes geht. Dr. Karl Michael Betzl –
Landesdatenschutzbeauftragter des Freistaates Bayern – ist nach
Informationen der R-Archiv.de mit einer BND- Agentin verheiratet,
welche Teile der BND-Journalistenaffäre zu verantworten hat.
Dass
diese Ehe eine Meldung wert ist beweist ein Vergleich der teilweise,
mutmaßlich grob rechtswidrigen Arbeit dieser BND- Agentin mit der
Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten des Freistaates Bayern –
besser – mit den notwendigen Arbeiten, die er nicht macht. Auszüge aus der Arbeit der BND- Agentin
•
Die BND-Agentin ist nach Informationen der R-Archiv.de
mitverantwortlich für den V-Mann Einsatz gegen den Journalisten der
Berliner Zeitung – Andreas Förster – und für den V- Mann – Einsatz und
die Observation gegen den Buchautor Wilhelm Dietl.
•
Insbesondere die Maßnahmen gegen den Buchautor Wilhelm Dietl hatte
einzig und allein den Sinn herauszufinden – was der ehemalige BND-
Agent Norbert Juretzko in seinem Buch – BEDINGT DIENSTBEREIT –
beabsichtigte zu veröffentlichen.
• Zu diesem Zweck wurde ein
V-Mann in das Haus des Mitautors Wilhelm Dietl geschickt – das Gebäude
von einem Busch aus beobachtet und versucht durch Anheben eines
elektrischen Fenstergitters in das Haus einzudringen. Dabei
verklemmte sich das Gitter – es entstand Sachschaden in Höhe von etwa
2.000 Euro.(Der BND bestreitet diese Darstellung.)
• Sodann
wurde versucht mit 5.000 EURO das Buchmanuskript zu kaufen und als dies
misslang kam es im herausgebenden Verlag zu einem Einbruch.
•
Nach Behauptungen eines BND-NDV soll – auf der Berliner
Friedrichsstrasse – ein Überfall auf Wilhelm Dietl vom BND vorbereiten
worden sein – um diesem das Buchmanuskript auf offener Strasse zu
entreißen. Der BND bestreitet diese Darstellung.
Zu
all diesen Maßnahmen bestand keinerlei Notwendigkeit – da der BND nach
Auffassung der Generalbundesanwaltschaft (GBA) präventiv
berechtigt ist – ohne den Inhalt des Buches zu kennen – Strafanzeige
wegen des Verdachts des Landesverrats gegen die beiden Buchautoren zu
erstatten.
Ein Bundesanwalt liest dann im Verlag das
Buchmanuskript – beschlagnahmt und leitet ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des Landesverrats ein – oder aber er gibt das
Buchmanuskript – vorbehaltlich einer anderweitigen Prüfung wegen des
Verdachts auf Geheimnisverrat frei – wobei die Justiz diese Prüfung
dann erst nach dem Erscheinen des Buches vornehmen kann.
Zudem haben auch Behörden das Recht zivilrechtliche Schritte gegen eine Veröffentlichung einzuleiten.
•
In einem Gerichtsverfahren gegen Norbert Juretzko wegen
Geheimnisverrates warf ein Anwalt der Agentin vor – ebenso eifrig – wie
kenntnisfrei zu sein.
• Der Ulmer Rechtsanwalt Manfred R.
Gnjidic glaubte auf Grund von Fotos in dieser BND- Agentin die Frau
wieder zu erkennen, die ohne Namensnennung in seiner Kanzlei erschien
und ihm ein Gespräch über die Gefährlichkeit des islamischen
Terrorismus aufzwingen wollte -- mit dem Ziel eine Zusammenarbeit mit
den Nachrichtendiensten plausibel zu machen.
(Der
Präsident des BND bestritt vor dem BND- Untersuchungsausschuss, dass
einer seiner Mitarbeiter in Ulm gewesen sei. Rechtsanwalt Manfred R.
Gnjidic ist der Anwalt von Khaled el Masri, welcher von der CIA
verschleppt, gefoltert und mehrere Monate rechtswidrig inhaftiert
wurde.)
Datenschutzaufgaben in Bayern
Bei
der beschriebenen, berufliche Tätigkeit der Ehefrau des bayerischen
Datenschützers erscheint mir die Frage nach seiner Glaubwürdigkeit
durchaus gerechtfertigt zu sein.
Dies umso mehr, als das in Vorbereitung befindliche Polizeigesetz des Landes sogar einen Lauschangriff zulassen will – ohne jeglichen Tatverdacht – als präventive Gefahrenabwehr.
Betroffen ist nicht nur jeder Bürger, sondern auch jeder Priester, jeder Arzt, jeder Journalist und jeder Rechtsanwalt. Gleichzeitig sollen in Bayern künftig vor jedem Ort die Kraftfahrzeugkennzeichen aller Autos – automatisch – erfasst werden.
Die
Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird damit faktisch
aufgehoben, ebenso jegliches Berufsgeheimnis und jegliche Privatsphäre.
Der Datenschutzbeauftragter des Landes sonnt sich in
wohlgeformten Formulierungen des Protestes – einen wirklichen Einfluss
kann oder will er nicht ausüben bzw. ist ein solcher für mich
bisher nicht sichtbar geworden. Datenschutz ist sicherlich
kein Täterschutz – der Kernbereich des Grundrechtes auf informationelle
Selbstbestimmung kann aber nicht zur Disposition der Belange der
Sicherheitsbehörden gestellt werden. Es muss Räume geben, in denen der
Staat nichts verloren hat.
Insbesondere in Zeiten der drohenden, präventiven – willkürlichen – Überwachung.
Bayern
blieb bisher jede Antwort schuldig, was die Kriterien der präventive
Überwachung einer Person sein sollen – wie lange eine derartige
Maßnahme – ohne einen juristischen Anfangsverdacht – aufrecht erhalten
werden darf und insbesondere wo die informationelle Selbstbestimmung
des Bürgers bleibt, wenn sein Arzt, sein Priester und sein Rechtsanwalt
als Kontaktpersonen präventiv abgehört werden dürfen oder ihre
Zeugnisverweigerungsrechte verlieren. Insbesondere beim Beichtgeheimnis
ist diese geplante Gesetzesänderung für mich ein Horror.
Bayerns
Datenschutzbeauftragter unterlässt zu all diesen offenen Fragen
jegliche öffentlich Aufklärung – unterlässt jegliche Initiierung einer
öffentlichen Diskussion – als könnte ein derartig schwerer Eingriff in
die bürgerliche Privatsphäre auf der Fach- und Sachverständigenebene –
hinter verschlossenen Türen geklärt werden.
Was die
tatsächlichen Ursachen des Unterlassens des Datenschutzbeauftragten
sind – kann und will ich nicht erforschen. Aber es ist das Recht der
Berichterstattung – auf mögliche Ursachen hinzuweisen.
Anmerkung:
Zum angeblich, geplanten Überfall auf Wilhelm Dietl - Vorgang mit dem Fenstergitter:
Es war ein ehemaliger NDV des BND - der diese Behauptung auf einer Pressekonferenz in die Welt setzte.
Der
BND hat dies dementiert - bisher dem NDV nicht gerichtlich auf
Unterlassung der Behauptung verklagt bzw. ein entsprechendes
Urteil erstritten - nach meinen Informationen. Unabhängig
davon hat über diese Behauptungen damals der STERN berichtet - der BND
ist nicht gegen die damalige Berichterstattung vorgegangen - nach
meinen Informationen.
Weitere Anmerkungen:
Sowohl
der genannte Datenschützer - als auch die BND- Agentin - wurden um eine
Stellungsnahme gebeten - eine solche erfolgte bisher nicht.
Sachzusammenhang:
«BND» Einstweilige Verfügung & Einbruch? http://www.r-archiv.de/article1521.html
»BND« Blamage in Folge http://www.r-archiv.de/article2465.html
»BND« auf zu neuen Taten http://www.r-archiv.de/article2492.html
»BND« der Anwalt und das Mädchen http://www.r-archiv.de/article2666.html
»BND« Glückwunsch http://www.r-archiv.de/article2871.html
Klarstellungen:
1.)
Die
betroffene BND-Mitarbeiterin ist keine operativ tätige Agentin und
durch die Enttarnung daher nicht gefährdet. Abteilungsleiter sind beim
BND unter Klarnamen bekannt. Die Agentin ist stellv. Abteilungsleiterin.
2.) Vorstehender Artikel steht in keinem Zusammenhang mit den Beiträgen
»Vorladung« Verletzung des Dienstgeheimnisses http://www.r-archiv.de/article3001.html
oder gar
»Günther Oettinger« al dente http://www.r-archiv.de/article3004.html
Welcher
Sinn und Zweck die Vorladung hat weiß ich noch nicht - da ich den
Termin verlegen ließ werde ich die Gründe für die Vorladung wohl auch
erst im Januar 2008 erfahren.
Der Artikel über den Ministerpräsidenten Oettinger sollte nur
die Hintergründe der Berichterstattung im STERN und in den
Tageszeitungen klar machen. Der Wirt des Lokals Moderno" im
mallorquinischen Port Andratx wird wegen einer relativ geringfügigen
Sache polizeilich gesucht - positive Kenntnis eines Ministerpräsidenten
- in dieser Sache - zu unterstellen ist mehr als abenteuerlich. Aber - es geht um mehr - wie der Artikel offen legt.
Leserreaktionen:
S. H. schreibt: „…….GLÜCKWUNSCH!!!! …….. offenbar ist auch der Ernstfall eingetreten, der diesen Schuß nötig machte……“
Antwort ter:
Vielleicht?
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